Gerade durch die Änderung der Packungsgrößenverordnung (PackungsgrößenV) und die damit einhergegangenen vielen Änderungen der Packungsgrößen stellt sich in der Praxis für den Apotheker häufig die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Weise er „Stückelungen“ vornehmen darf, weil die verordnete Menge des Arzneimittels nicht mit einer Packung zur Abgabe kommen kann. Die aktuelle Juni-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ erläutert wichtige Einzelheiten – mit Schaubild.
Für den kommerziellen Auftritt einer Apotheke auf einer Facebook-Seite ist es wichtig, dass die Seite mit Leben gefüllt wird. Seiten in sozialen Netzwerken wie Facebook leben davon, dass ihr Betreiber laufend neue ...
Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten: Rund 30 Apothekerinnen und Apotheker verschiedener Apotheken und unterschiedlichen Alters diskutierten im Rahmen ihrer regelmäßigen Erfa-Gruppen im sächsischen Bad Muskau ...
Gelegentlich verordnen Ärzte Fertigarzneimittel unter dem Handelsnamen, jedoch ohne den Vertreiber (Originalhersteller oder Reimportfirma) bzw. alternativ eine das Produkt präzisierende Pharmazentralnummer (PZN) auf dem Rezept anzugeben. Verschreibungen dieser Art werden im Fachjargon als „herstellerneutral“ bezeichnet. Ist die Apotheke nicht mit der besonderen Problematik vertraut, die mit dieser Rezeptierweise verbunden ist, können Taxbeanstandungen die Folge sein. Die aktuelle Juni-Ausgabe des ...
Die letzten Monate waren von der Diskussion um die Zukunft des Berufs und ein neues Leitbild geprägt. Eine Reihe von Dienstleistungen über das heutige Maß hinaus sollen zudem eine wesentliche Stütze der Honorierung ...
Die wegen der Rabattverträge für eine GKV preisgünstigen Arzneimittel sind für eine PKV nicht notwendigerweise ebenfalls preisgünstig. Denn nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel müssen die ...
Die Rechtsfragen zu den Werbeaktionen von Apotheken im Zusammenhang mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel sind inzwischen weitgehend von Rechtsprechung und Gesetzgebung geklärt. Der aktuelle WBA gibt einen kurzen Überblick über rechtssichere Rabatte, Boni und Zugaben.