Frage: „Bei einer Heimbegehung wurde das Personal des Heimes darüber informiert, dass vor jeder Bedarfsgabe eines Betäubungsmittels (BtM) explizit der behandelnde Hausarzt informiert werden muss. Auch wenn die Bedarfsmedikation auf Anordnung desselben Arztes erfolgt, sei eine individuelle Rücksprache (auch in der Nacht und am Sonntag) vor der Gabe durchzuführen. Entspricht dies den geltenden Anforderungen?“
Berlin, 1. April 2014 – Neue Rabattverträge großer Krankenkassen gelten seit 1. April in allen Apotheken bundesweit. Bei der nächsten Rezepteinlösung müssen sich Millionen Patienten darauf einstellen, ein anderes ...
Da der Apothekenumsatz im vergangenen Jahr bundesweit wohl um gut vier Prozent gestiegen ist, wird es 2014 nicht leicht, an diese wirtschaftlichen Erfolge anzuknüpfen. Umgekehrt sind aktuell auch keine besonderen ...
Frage: „Ich habe mir Ihren Beitrag ‚Die Entsorgung von Arzneimitteln im Heim‘ durchgelesen und mir auch die Richtlinie dazu angeguckt. Leider bin ich mir hiernach immer noch nicht sicher, was jetzt erlaubt ist und was nicht. Lassen wir einmal die Betäubungsmittel außen vor, dürfen die anderen Medikamente (Blutdrucksenker, Neuroleptika etc.) vom Heim in den normalen Hausmüll entsorgt werden?“
Frage: „Wir betreuen neben dem Pflegeheim ein Hospiz. Gelten hier die gleichen Regeln/Bedingungen wie in einem Pflegeheim, was die Begehung, bewohnerbezogene Aufbewahrung, etc. angeht? Gibt es irgendwelche ...
Frage: „In welcher Form muss die Betäubungsmittel-(BtM-)Dokumentation im Pflegeheim geführt werden? In einem BtM-Buch mit laufender Nummerierung oder in BtM-Karteikarten für jeden Bewohner einzeln?“