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  • 24.04.2014 · Fachbeitrag · Finanzen

    Bank kann über ein Bearbeitungsentgelt frei entscheiden

    | Im Rahmen der Privatautonomie steht es einer Bank frei, ein Ratendarlehen nur gegen ein Bearbeitungsentgelt zu überlassen. Ist dieses unverkennbar Teil des Gesamtpreises, handelt es sich nicht um eine allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) und unterliegt somit auch nicht der AGB-Kontrolle, entschied das Amtsgericht (AG) München (Urteil vom 11.7.2013, Az. 223 C 9261/13, Abruf-Nr. 133538 ). |