Die Gewährung eines Rubbelloses, dessen Gewinn in einem Einkaufsgutschein über einen Euro bestehen kann, verstößt gegen das arzneimittelpreisrechtliche Verbot der Gewährung von Vorteilen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.7.2014, Az. 6 U 32/14, Urteil unter www.dejure.org ).
Frage: „Dürfen von Angehörigen mitgebrachte Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind (zum Beispiel Ibuprofen 200, homöopathische Medikation u. Ä.), von den Heimmitarbeitern gegeben werden, wenn dies der ...
Frage: „Gemäß § 34 ApoBetrO müssen aus der Kennzeichnung des neu verpackten Arzneimittels die Chargenbezeichnung und das Verfalldatum hervorgehen. Heißt das, dass tatsächlich die Chargenbezeichnungen und ...
Frage: „Annahme: Der Arzt lässt bei einem Arztbesuch aus seinem Arztkoffer eine Ampulle Morphin bewohnerbezogen im Pflegeheim. Kurz darauf stirbt der Bewohner und der Arzt entscheidet, die noch nicht verwendete Ampulle nun für einen anderen Bewohner zu verwenden. Ist dies korrekt? Wie muss sich die PDL bei solch einer Situation verhalten? ‚Reicht‘ der Eintrag ins Betäubungsmittel- (BtM-)Buch?“
Unter gewissen Voraussetzungen können Eltern 30 Prozent des Schulgelds – maximal 5.000 Euro pro Jahr – für ein Kind als Sonderausgaben geltend machen. Zu den Bedingungen hat das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) aktuell Stellung bezogen (Verfügung vom 21.5.2014, Az. S 2221.1.1-9/42 St32, Abruf-Nr. 141834 ). In der umfassenden Verfügung geht das LfSt insbesondere auf die praxisrelevante Frage ein, in welchen Fällen eine begünstigte Schule/Einrichtung vorliegt.