In der Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln gibt es nach 25 Jahren Deutscher Einheit zwischen Ost und West keine Unterschiede mehr. Die Apothekendichte liegt hier wie dort bei 25 Apotheken pro 100.000 Einwohnern und damit leicht unter dem EU-Durchschnitt (31). Markante Unterschiede lassen sich indes immer noch im Umgang mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln feststellen. Im Osten wird häufiger geimpft, mehr junge Frauen nehmen die Anti-Baby-Pille und es kommen mehr Diabetes-Medikamente zum Einsatz. Im Westen ...
Kennzahlen helfen dabei, Ihnen schnell eine Übersicht über betriebswirtschaftliche Vorgänge zu geben. Finanzkennzahlen geben Auskunft darüber, ob sich der Betrieb der Apotheke rentiert. Eine Rentabilitätsberechnung ...
Frage: „Mich beschäftigt die Frage, ob eine Kontrolle der Arzneimittel-Vorräte auch im Bewohnerzimmer erfolgen muss. Denn einige Arzneimittel werden sinnvollerweise in der Nähe des Bewohners, zum Beispiel in seinem ...
Eine vertragsärztliche Verordnung muss bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllen, damit eine Apotheke berechtigt ist, das verordnete Arzneimittel auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an den Patienten abzugeben. Um ordnungsgemäß im Sinne des § 3 Abs. 1 Rahmen vertrag (RahmenV) zu sein und auch den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Arznei mittelverschreibungsverordnung ( AMVV) zu genügen, muss eine auf dem Verordnungsblatt (Muster 16) ausgestellte vertragsärztliche Verordnung unter anderem ...
Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der eigenen Apotheke werden in der Praxis immer wieder grundlegende Fehler gemacht, weil Handels- und Aufschlagsspanne allein nicht aussagekräftig genug sind.
Krankenkassen verlieren ihren Anspruch auf den Kassenabschlag, wenn sie unzulässigerweise retaxieren und diese Retaxation vollziehen, bevor die Abrechnung endgültig geklärt ist. Denn die Krankenkassen tragen die ...
Ein Guthaben aus Übererfüllung der Importquote ist nur verrechenbar, nicht auszahlungsfähig (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.4.2015, Az. L 9 KR 499/12, Urteil unter www.dejure.org ). Damit bestätigte das LSG Berlin-Brandenburg in der Berufungsinstanz das Urteil des Sozialgerichts (SG) Berlin aus Oktober 2012.