Frage: „Wir versorgen als Apotheke mehrere Altenheime, in denen auch insulinpflichtige Patienten untergebracht sind. Die Handhabung und der Austausch der vorhandenen Blutzuckermessgeräte auf den einzelnen Stationen bzw. für die einzelnen Patienten sind leider nicht einheitlich geregelt. Gibt es eine Richtlinie, in welchen Abständen ausgetauscht wird? Gibt es Unterschiede, ob es sich um ein Gerät für die ganze Station handelt oder ob ein Gerät nur für einen Patienten privat ist?“
Frage: „Ich habe eine Frage zu Morphinampullen: Im speziellen Fall bekommt der Patient 0,5 ml je Gabe aus einer 1,0-ml-Ampulle. Die verbleibenden 0,5 ml werden in einer Einwegspritze aufgezogen und bis zur nächsten ...
In vielen Apotheken findet im Dezember die jährliche Weihnachtsfeier statt. Ob die Veranstaltung für alle Beteiligten ein angenehmes Erlebnis oder eher eine lästige Pflichtübung wird, hängt entscheidend von der ...
Frage: „Das Pflegeheim lagert nur ein bis zwei Medikamente in seinem Kühlschrank und hat Probleme, die Temperatur konstant zu halten. Was können wir für Ratschläge geben?“
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat ausgeführt, wie die zulässige Nutzung eines Lagerraums für heimversorgende Tätigkeiten aussieht und welche Voraussetzungen für die Hinzunahme eines externen ...
Strategische Vorüberlegungen und Umsetzungen in 2015 können noch für dieses Jahr Steuerentlastungen begründen und damit eine frühzeitige Liquiditätsentlastung mit sich bringen. Die folgenden Empfehlungen stellen ...
Frage: „Gibt es Unterlagen zur Kostenübernahme für Blister, ob eventuell Krankenkassen das Stellen der Medikamente bezahlen oder im Pflegeheim ein Teilbetrag dafür vorgesehen ist?“