Prominente dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in der Arzneimittelwerbung eingesetzt werden. Die zu beurteilende Werbung mit Ursula Karven ist unzulässig (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2015, Az. 6 U 66/13, Abruf-Nr. 144877 ).
Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der eigenen Apotheke werden in der Praxis immer wieder grundlegende Fehler gemacht, weil Handels- und Aufschlagsspanne allein nicht aussagekräftig genug sind.
Frage: „Dürfen Zytostatika (zum Beispiel Xeloda Filmtabletten) für ein Heim gestellt werden? Dürfen diese in die Box zu den anderen Medikamenten gepackt werden?“
Für den Nachweis eines Abrechnungsbetrugs bei Apotheken muss weder ein konkreter Irrtum noch ein konkreter Schaden bei den betroffenen Krankenkassen festgestellt werden (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 12.2.2015, Az. 2 StR 109/14, Abruf-Nr. 176034 ).
Für die Importverordnung mit aut-idem-Kreuz haben Krankenkassen und Apothekerverbände zwischenzeitlich einige Arzneilieferverträge geändert. Doch das macht es für die Apotheker nicht einfacher. Der ...
Die nach wie vor extrem niedrigen Kreditzinsen sind für die Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zweifellos verlockend. Allerdings steckt vor allem bei den wichtigen Formulierungen des jeweiligen ...
Der demografische Wandel findet nicht nur auf der Kundenseite der Apotheken statt: Auch der Altersdurchschnitt beim Personal steigt und der Nachwuchs wird weniger. Themen wie Fachkräftesicherung, Vereinbarkeit von ...