Das Werberecht für Apotheken ist durch zahlreiche „Spielregeln“ reglementiert. Über die Vorgaben der eigenen Berufsordnung hinaus sind u. a. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Apothekengesetz (ApoG) zu beachten. Dennoch steht dem Apotheker eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, sich aktiv dem Wettbewerb zu stellen und erfolgreiche Maßnahmen zur Kundenbindung durchzuführen. Ob Kundenkarten, Kundenmailings oder redaktionelle Werbung: Wer sich an die ...
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Kennzahlen zur wirksamen Steuerung einer Apotheke ist die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) ein vergleichsweise einfaches Instrument, um Abweichungen und ...
Egal auf welchen Markt Sie schauen: Im scharfen Wettbewerb gewinnen jene Unternehmen, die es schaffen, eine starke, einzigartige Marke zu profilieren. Denn Konsumenten lieben Marken, denen sie vertrauen können und die ...
Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen oder Mitarbeiter eingeladen sind, können Werbungskosten sein (Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, Az. 6 K 1868/13, Abruf-Nr. 146042 , Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof: VI B 131/15).
Kunden wollen in der Apotheke umfassend beraten werden und ihre gesundheitlichen Probleme schnellstmöglich in den Griff bekommen. Die Abgabe und Beratung zu den vom Arzt verordneten Arzneimitteln reicht da manchmal ...
Hausärzte und Apotheker waren traditionell die wichtigsten Impulsgeber bei der Entscheidung für ein OTC-Produkt. Doch die Verbraucher werden zunehmend selbst aktiv. Geht es um den ersten Impuls im Kaufprozess für ...
Versorgungsverträge zwischen Apotheken und Heimen nach den Vorgaben des Apothekengesetzes (§ 12a ApoG) bezwecken allein die sichere Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern. Apotheken sind nicht gegen die Kündigung eines solchen Mustervertrags geschützt und können im Kündigungsfall auch keinen entgangenen Gewinn beanspruchen (Oberlandesgericht [OLG] Celle, Urteil vom 11.11.2015, Az. 4 U 61/15, Urteil unter www.dejure.org ).