27.01.2017 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bearbeitete im Jahr 2016 rund 8.900 Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken. Verglichen mit der Anzahl an Meldungen seit 1993 stellt dies den bisherigen Höchststand dar. Im Jahr 2015 bearbeitete die AMK rund 8.400 Fälle. „Apotheken tragen durch die Meldungen an die AMK entscheidend dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK.
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25.01.2017 · Nachricht · Heimversorgung
Frage: „Ich habe davon gehört, dass in bestimmten Regionen Altenheime nicht nur von einer Apotheke versorgt werden dürfen, sondern auf mehrere Apotheken aufgeteilt werden müssen, damit nicht eine Apotheke ...
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23.01.2017 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich auch 2017 geändert. Alle praxisrelevanten Eckdaten finden Sie auf ah.iww.de unter „Downloads/Steuern“.
23.01.2017 · Fachbeitrag ·
Aufbewahrungspflichten
Zu Beginn eines jeden Jahres stellt sich in Ihrer Apotheke die Frage, welche Geschäftsunterlagen Sie aussortieren und vernichten dürfen, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen. Die Antwort liefert Ihnen die alphabetisch sortierte Übersicht „Aufbewahrungsfristen 2017“ auf ah.iww.de unter „Downloads/Steuern“.
23.01.2017 · Fachbeitrag ·
Familienförderung
Für ein volljähriges Kind können Eltern u. a. dann Kindergeld erhalten, wenn das Kind noch keine 21 Jahre alt ist, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender ...
23.01.2017 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Der Bundesrat hat der Erhöhung des Kindergelds, des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kinderzuschlags am 16.12.2016 zugestimmt (BR-Drs. 717/16 (B)). Die nur geringfügigen Erhöhungen wurden nicht in ...
23.01.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer können Apotheken mit einem Steuersatz von pauschal 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun insbesondere zum Widerruf des Wahlrechts wichtige Punkte geklärt (Urteil vom 15.06.2016, Az. VI R 54/15, Abruf-Nr. 189532 ).