Bedarfsmedikamente sind Arzneimittel, die nicht regelmäßig, sondern nur dann verabreicht werden, wenn bestimmte Symptome wieder einmal auftreten oder wenn sie in verstärkter Ausprägung auftreten. Ebenso wie die Medikamente der Dauermedikation müssen auch die Bedarfsarzneimittel im Heim laut § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz bewohnerbezogen gelagert werden. Unter anderem gelten die folgenden Aufbewahrungskriterien.
Die Apotheken gaben im Jahr 2016 mehr als 23 Mio. Fertigarzneimittelpackungen zur Inhalation bei Erkrankungen aufgrund verengter Atemwege (obstruktive Atemwegserkrankungen) wie Asthma ab. Anlässlich des Weltasthmatages ...
Frage: „Welche Empfehlungen haben Sie für die Aufbewahrung von Tabletten, die teilbar sind? Ist ein Stellen für die Folgewoche im Einzelfall möglich? Werden entsprechend etikettierte Kruken für deren Aufbewahrung ...
In Deutschland gibt es immer weniger Apotheken, die jedoch mehr pharmazeutisches Personal für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln beschäftigen. Während die Anzahl der Apotheken von 20.249 (Ende 2015) auf 20.023 (Ende 2016) gesunken ist, ist die Zahl der Beschäftigten in demselben Zeitraum von 154.528 (Ende 2015) auf 156.428 (Ende 2016) gestiegen. Der Frauenanteil ist derweil im Vergleich von 2015 zu 2016 mit 89,1 Prozent aller Arbeitsplätze konstant geblieben. Diese Berechnungen aus dem ...
Häufig stellt sich dem heimversorgenden Apotheker die Frage, ob mehrere Medikamente, die in einem Blister liegen, untereinander reagieren können. AH geht dieser Frage einmal genauer nach.
Nach einem Wechsel der Steuerklassenkombination ist ein erneuter Steuerklassenwechsel innerhalb desselben Jahres zur Erlangung höheren Elterngeldes unzulässig (Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.10.2016, Az.
Zur Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gibt es frohe Kunde, wenn mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen. Denn nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro nicht mehr objekt-, sondern personenbezogen anzuwenden (BFH, Urteile vom 15.12.2016, Az. VI R 53/12, Abruf-Nr. 192062 , Az. VI R 86/13, Abruf-Nr. 192063 ).