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  • 23.01.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Sachzuwendungen: Pauschalierungswahlrecht ist widerrufbar

    | Die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer können Apotheken mit einem Steuersatz von pauschal 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun insbesondere zum Widerruf des Wahlrechts wichtige Punkte geklärt (Urteil vom 15.06.2016, Az. VI R 54/15, Abruf-Nr. 189532 ). |