23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Apothekenführung
Zur Behandlung von Krebserkrankungen sind Zytostatika unverzichtbar. Sie können aber auch krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Eigenschaften haben und so bei unsachgemäßer Handhabung die Gesundheit des Personals gefährden, das im Berufsalltag mit ihnen umgeht. Diese Gefährdung betrifft u. a. Beschäftigte in Apotheken.
23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Ein niederländischer Versandapotheker durfte einem deutschen Gynäkologen Applikationsarzneimittel verkaufen, die der Arzt abholen (lassen) kann, um sie dann bei seinen selbstzahlenden Patienten anzuwenden.
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23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Gehaltsgespräche gehören in jeder Apotheke zum Alltag. Und ganz gleich, ob PTA, PKA oder angestellter Apotheker, jeder Mitarbeiter freut sich über höhere Auszahlungen. Damit sich die Lohnnebenkosten dabei in Grenzen ...
22.01.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Zuwendungen von Apothekern an Ärzte unterliegen nach Ansicht des Landgerichts (LG) Köln der vom Bundesgerichtshof (BGH) gezogenen
1-Euro-Grenze. Zuwendungen oberhalb dieser Grenze sind danach keine geringwertigen Kleinigkeiten mehr und damit grundsätzlich rechtswidrig. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche von Wettbewerbern drohen (LG Köln, Urteil vom 4.5.2018, Az. 84 O 285/17, Urteil unter www.dejure.org ).
22.01.2019 · Nachricht · Beratung in der Apotheke
Wissenschaftler aus den USA erprobten, ob ältere Krebspatienten durch eine Beratung von Apothekern profitieren könnten, um ihre notwendigen Impfungen und die Medikamenteneinnahme zu verbessern. Die Ergebnisse der ...
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21.01.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Das im Apothekenmarkt in den letzten Jahren wohl am heftigsten diskutierte Thema ist das „Rx-Versandhandelsverbot“. Dies beruht nicht zuletzt darauf, dass das Gros der deutschen Apotheker daran interessiert ist, ...
18.01.2019 · Nachricht · Beratung in der Apotheke
Jeder elfte gesetzlich krankenversicherte Bürger oder mehr als sechs Mio. Menschen sind bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit – und sollten deshalb jetzt einen neuen Befreiungsantrag für das Kalenderjahr 2019 bei ihrer Krankenkasse stellen. Dazu rät der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z. B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z. B. auf ärztlich verordnete Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten.
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