Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben sich auf einen neuen, seit dem 01.01.2020 geltenden Gehaltstarifvertrag geeinigt. Zum Jahreswechsel stiegen die Gehälter um 1,9 Prozent. Ab 2021 ist eine Erhöhung um weitere 1,5 Prozent vorgesehen. Der tarifliche Urlaubsanspruch steigt um einen Tag auf 34 Tage – bzw. 35 Tage bei längerer Betriebszugehörigkeit. Die Tariferhöhung gilt für alle Apothekenberufe und in allen Berufsjahresgruppen. Die monatlichen ...
Alle zwei Monate geben drei interessante Persönlichkeiten Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Keine langen und monotonen Vorträge, kein langes „Blabla“, sondern konzentrierter Input.
Zum 01.10.2019 haben sich die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe mit den Primärkassen auf eine Interimslösung bei der Vergütungssystematik von Verbandstoffen in der modernen Wundversorgung geeinigt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat ein Gutachten zur Überprüfung der Preisbindung in Auftrag gegeben. Einem Sprecher des BMG zufolge soll damit das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) unterstützt werden. Trotzdem machen sich die Apotheker Sorgen: Ein Ende der Preisbindung würden sie nach eigener Einschätzung wirtschaftlich nicht überleben, wie eine aktuelle aposcope-Umfrage zeigt.
Die Abgabe eines nicht rabattbegünstigten Arzneimittels unter Angabe des Handelsnamens, der PZN und unter Setzung des Aut-idem-Kreuzes für einen bei einer Ersatzkasse versicherten Patienten begründet keinen Verstoß ...
Trotz Rekordeinsparungen in Milliardenhöhe mit Rabattverträgen befreien Krankenkassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen ...
Bei einem Bonussystem, bei dem die Verpflichtung zur Einlösung der Bonuspunkte wirtschaftlich gesehen durch die Umsätze der Vergangenheit veranlasst ist, liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten vor (Finanzgericht [FG] Nürnberg, Urteil vom 25.04.2019, Az. 4 K 1050/17; Rev. beim Bundesfinanzhof [BFH]: IV R 20/19).