23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt bei einem Arbeitgeberwechsel. Muss der Arbeitnehmer dem bisherigen Arbeitgeber Kosten zurückzahlen und übernimmt der neue Arbeitgeber diese Kosten, ist die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung lohnsteuerpflichtig.
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
In der Sonderausgabe „Steuererklärung 2014: Die besten 68 Tipps zum Steuern sparen“ auf ah.iww.de unter „Downloads/Sonderdrucke und Beitragsserien“ finden Sie viele Anregungen und Ideen, um die Steuerlast 2014 ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Bei der sogenannten Günstigerprüfung kommt nicht der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zur Anwendung, sondern der (niedrigere) persönliche Regelsteuersatz. Auch hier ist der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Wirkung für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, die bis dahin gültigen Verwaltungsanweisungen „GDPdU“, „GoBS“ sowie den „Fragenkatalog Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ in den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) zusammengefasst und aktualisiert. Was steckt hinter den GoBD und welcher ...
24.03.2015 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung der Rabatte aktiv mitgewirkt hat. Das Bundesministerium der Finanzen erläutert ...
24.03.2015 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Versicherungsprämien für eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem vermieteten Gebäude sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Finanzgericht [FG] ...
24.03.2015 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Viele Krankenkassen werben mit Bonus- und Prämienprogrammen. Hiermit wollen sie ihre Versicherten für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen sowie an sportlichen Aktivitäten belohnen. Der Deutsche Steuerberaterverband hat jüngst darauf hingewiesen, dass diese Bonuszahlungen einkommensteuerpflichtig sind und in der Steuererklärung von den als Sonderausgaben geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen werden müssen.