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  • · Fachbeitrag · Steuerfahndung

    Manipulierbare Kassensysteme: Hersteller haften persönlich für hinterzogene Steuern

    von Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Steuerberater, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen

    | Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden (Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7.1.2015, Az. 5 V 2068/14, Abruf-Nr. 143859 ). Obwohl das Urteil einen Eiscafé-Betreiber betrifft, gelten die Grundsätze ebenso für eine Apothekenkasse. |

    Sachverhalt

    Bei einem Betreiber eines Eiscafés wurde eine Außen- und Steuerfahndungsprüfung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass Manipulationen an den im Kassensystem erfassten Daten vorgenommen wurden, die zu einer erheblichen Minderung der erzielten Umsätze führten. Gegen den Eiscafé-Betreiber wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Bei der Durchsuchung wurden unter anderem die Festplatte des PCs, auf dem sich das Kassenprogramm befand, sowie ein USB-Stick sichergestellt. Der USB-Stick enthielt ein passwortgeschütztes Manipulationsprogramm. Dabei handelte es sich um ein als Spiel getarntes Programmmodul zur nachträglichen Verkürzung der in der Kasse erfassten Umsätze. Täglich wurden mehrere Buchungen storniert, bis das erwünschte Ergebnis, nämlich ein um einen vorgegebenen Prozentsatz gekürzter Umsatz, erreicht war. Die notwendigen Kassenberichte etc. waren jeweils im Anschluss an die durchgeführte Manipulation erstellt und gedruckt worden.

    Steuerstrafverfahren gegen Eiscafé-Betreiber

    In dem anschließenden Steuerstrafverfahren gab der Eiscafé-Betreiber die Manipulationen in vollem Umfang zu. Er erklärte, der USB-Stick sei ihm als Zubehör zu der Manipulationssoftware vom Verkäufer des Kassensystems mitgeliefert und er sei auch in die Benutzung der Manipulationssoftware eingewiesen worden. Ihm sei versichert worden, die Software könne völlig risikolos eingesetzt werden. Der Eiscafé-Betreiber wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bei einer festgestellten Hinterziehung in 24 Fällen und einer Gesamtsteuer von rund 1.93 Mio. Euro verurteilt.