23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr. Handwerkerleistungen, die von einer Versicherung erstattet wurden, stellen für den Steuerpflichtigen jedoch keine wirtschaftliche Belastung dar und führen somit grundsätzlich zu keiner Steuerermäßigung. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat der Bundesfinanzhof in einem bisher nicht veröffentlichten ...
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23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Gehaltsgespräche gehören in jeder Apotheke zum Alltag. Und ganz gleich, ob PTA, PKA oder angestellter Apotheker, jeder Mitarbeiter freut sich über höhere Auszahlungen. Damit sich die Lohnnebenkosten dabei in Grenzen ...
24.12.2018 · Nachricht · Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können ihr monatliches Nettoeinkommen selbst beeinflussen und müssen nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung warten. Mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2019“ können sie ...
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19.12.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Das von der Finanzverwaltung veröffentlichte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2019 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ soll die Steuerklassenwahl erleichtern. Es kann unter iww.de/s2223 heruntergeladen werden.
17.12.2018 · Fachbeitrag ·
Aufbewahrungspflichten
The same procedure as every year: Zu Beginn eines jeden Jahres stellt sich in Ihrer Apotheke die Frage, welche Geschäftsunterlagen Sie aussortieren und vernichten dürfen, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen.
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10.12.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ das Instrument der Kassennachschau geschaffen. Am 01.01.2019 jährte sich die Möglichkeit ihres Einsatzes durch die ...
23.11.2018 · Fachbeitrag ·
Grunderwerbsteuer
Käufer können die Grunderwerbsteuer reduzieren, wenn aus dem Kaufpreis Beträge herausgerechnet werden, die nicht die Immobilie selbst betreffen, sondern gebrauchte bewegliche Gegenstände. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die für das Zubehör ausgewiesenen Kaufpreise realistisch sind (Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 08.11.2017, Az. 5 K 2938/16, rechtskräftig, Abruf-Nr. 202589 ).