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  • 23.11.2018 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

    | Käufer können die Grunderwerbsteuer reduzieren, wenn aus dem Kaufpreis Beträge herausgerechnet werden, die nicht die Immobilie selbst betreffen, sondern gebrauchte bewegliche Gegenstände. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die für das Zubehör ausgewiesenen Kaufpreise realistisch sind (Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 08.11.2017, Az. 5 K 2938/16, rechtskräftig, Abruf-Nr. 202589 ). |