· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Bilanzierungswahlrechte steuergestaltend nutzen: Rücklage für Ersatzbeschaffung & Co.
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Es gibt viele steuerliche Wahlrechte, mit denen sich der Gewinn der Apotheke aktiv und legal von einer Periode in eine andere Periode verschieben lässt. Durch den progressiven Einkommensteuersatz können so Steuern gespart werden. AH stellt Ihnen in diesem Beitrag die RfE, die Übertragung von stillen Reserven und die erfolgsneutrale Behandlung von Zuschüssen vor. |
Schäden mit der „RfE“ neutralisieren
Nicht immer läuft alles nach Plan. So kann es z. B. passieren, dass das Gebäude der Apotheke abbrennt oder ein Botenfahrzeug unverschuldet einen Unfallschaden erleidet. In solchen Fällen ist der Apotheker gut beraten, wenn eine Versicherung einspringt und den Schaden ausgleicht. Das Problem dabei ist allerdings die Besteuerung. Denn wenn die Versicherungssumme den Buchwert des aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übersteigt, werden stille Reserven aufgedeckt, die der Besteuerung unterliegen.
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Im Jahr 2024 erlitt ein Botenfahrzeug (Restbuchwert: 10.000 Euro) einen Totalschaden. Die Versicherung ersetzt den Zeitwert von 30.000 Euro.
Lösung: Die Versicherungssumme ist als Betriebseinnahme zu erfassen. Im Gegenzug ist der Restbuchwert des zerstörten Pkw i. H. v. 10.000 Euro auszubuchen. Somit entsteht ein Gewinn von 20.000 Euro. Dieser muss versteuert werden. |
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