Das Sozialgericht (SG) Bremen hat entschieden: Hat ein Vertragsarzt ein Medikament unter seinem Produktnamen als Reimport verordnet und zugleich das Aut-idem-Feld angekreuzt, ist ein abgebender Apotheker an diese ärztliche Konkretisierung gebunden, selbst wenn für das Originalpräparat ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) V besteht (Urteil vom 17.03.2017, Az. S 7 KR 269/14). Dieses Urteil erging jedoch zu einer alten Rechtslage.
Stehen in der Apotheke mehrere Rabattvertragspartner zur Auswahl, so sind diese alle gleichrangig. Das Apothekenpersonal hat die Qual der Wahl, für den Patienten das am besten geeignete Präparat auszusuchen.
Werden dem Apotheker Rezepte zulasten der Berufsgenossenschaft (BG) vorgelegt, sind bei der Abgabe von Gesetzes wegen Besonderheiten zu beachten. Im Apothekenalltag haben sich dazu Leserfragen zu praktischen ...
Die Abgabe von Substitutionsmitteln durch die Apotheke an den Patienten setzt ein besonders gekennzeichnetes Betäubungsmittel-(BtM-)Rezept voraus. Daneben sieht die neue Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) auch Vorgaben für die Abgabefrist und Dokumentation vor. AH bietet einen Überblick.
Seit dem 01.10.2017 können in öffentlichen Apotheken Entlassrezepte aus dem Krankenhaus vorgelegt werden. Ziel der Neuregelungen des Entlassmanagements ist, dass Patienten nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus ...
Ursprünglich war § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Abrechnung von Arzneimitteln per Pharmazentralnummer (PZN) und § 302 SGB V zur Abrechnung von Hilfsmitteln per Hilfsmittelpositionsnummer gedacht.
Seit dem 01.10.2017 können in den öffentlichen Apotheken Entlassrezepte aus dem Krankenhaus vorgelegt werden. Bei der Abgabe der so verordneten Arzneimittel hat der Apotheker vor allem auf die korrekte Packungsgröße und die verkürzte Abgabefrist zu achten.