20.07.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Verlangt die Apotheke vom Versicherten einen Aufzahlungsbetrag bei Hilfsmitteln, muss sie dies gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) bei der Abrechnung nach § 302 Sozialgesetzbuch (SGB) V angeben. Eine gesetzliche Regelung, wie diese gesetzlich verlangte Bedruckung auf einem Rezept nach Muster 16 durchzuführen ist, gibt es bislang jedoch nicht. Als Hilfestellung hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) e. V. in Zusammenarbeit mit den einzelnen Landesapothekerverbänden und ...
11.07.2018 · Nachricht · Vergütung
Die Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke im Rahmen einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus durch ermächtigte Krankenhausärzte bedarf einer ärztlichen Verordnung. Der Träger des Krankenhauses ...
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20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Seit dem 01.10.2016 sind Apotheken bereits dazu verpflichtet, bei Versicherten von Ersatzkassen eine Teststreifenquote von mindestens 55 Prozent einzuhalten. Seitdem hat sich viel ereignet: Es kamen Rabattverträge für ...
14.05.2018 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Der Arzneilieferungsvertrag (ALV) zwischen der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. gilt seit dem 01.07.2007. Durch das Gesetz über Rabatte für Arzneimittel wurde eine Nachtragsvereinbarung notwendig, die am 01.09.2011 in Kraft trat. AH gibt einen Überblick über die Regelungen.
16.04.2018 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Der Arznei- und Hilfsmittelversorgungsvertrag für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei (PVB) sowie von polizeiärztlichen Diensten der Bundespolizei (BPOL) besteht zwischen der ...
13.03.2018 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Der Arznei- und Hilfsmittelversorgungsvertrag für heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte (PVB) wird stets zwischen den Apothekerverbänden des entsprechenden Bundeslandes und dem Bundesland selbst geschlossen.
16.02.2018 · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 15
Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch ...
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