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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Kompaktes Praxiswissen zum Kostenträger Berufsgenossenschaft

    Antworten von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Werden dem Apotheker Rezepte zulasten der Berufsgenossenschaft (BG) vorgelegt, sind bei der Abgabe von Gesetzes wegen Besonderheiten zu beachten. Im Apothekenalltag haben sich dazu Leserfragen zu praktischen Gesichtspunkten ergeben. |

    Rabattverträge

    Frage: „Sind Rabattverträge zu beachten?“

     

    Antwort: Nein. Die Berufsgenossenschaften haben zurzeit noch keine Rabattverträge abgeschlossen, d. h.: Das Apothekenteam gibt exakt das ab, was der Arzt verordnet hat. Für die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel gelten § 129 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V und § 4 Abs. 1 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 SGB V entsprechend. Dies ist in § 4 Arzneiversorgungsvertrag (AV) zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) einerseits und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) andererseits vertraglich vereinbart. Das entspricht der Regelung, die in den Apotheken umgangssprachlich vereinfacht unter der „Regel der günstigsten Drei“ bekannt ist.