14.08.2019 · Nachricht · Landesapothekerverband Baden-Württemberg
Im Jahr 2018 hat die Fachabteilung Taxation des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) 12.631 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft (Vorjahr: 14.537). Diese waren zu insgesamt 5.720 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (Vorjahr: 6.802). Der Gesamtwert der im LAV geprüften Retaxationen im zurückliegenden Jahr 2018 liegt mit 1.519.821 Euro höher als im Vorjahr (1.315.588 Euro). Von diesen rund 1,52 Mio. Euro konnten im Einspruchsverfahren über 50 Prozent für die baden-württembergischen ...
> Nachricht lesen
01.08.2019 · Nachricht · Aktuelle Rabattverträge
Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen ...
> Nachricht lesen
10.07.2019 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „Darf ich bei einer Take-Home-Verordnung von L-Polamidon auch L-Polaflux einsetzen?
30.05.2019 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
In letzter Zeit hat es viele (auch unberechtigte) Retaxationen bei der Abrechnung von Rezepten in der Substitutionstherapie gegeben. AH nimmt dies zum Anlass, alle wichtigen Regelungen zu diesem Thema darzustellen.
Schwerpunkt
Beitrag
09.05.2019 · Fachbeitrag ·
Rahmenvertrag
Am 01.07.2019 wird der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V in der Fassung vom 01.01.2019 in Kraft treten. Einerseits fanden redaktionelle Überarbeitungen und ...
23.04.2019 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Am 10.03.2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft. Cannabis sowie auch Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen sind seitdem ...
23.04.2019 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Bisher war in § 24a Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt, dass orale Kontrazeptiva bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen werden. Seit dem 01.04.2019 werden nun orale Kontrazeptiva bis zum vollendeten 22. Lebensjahr von der GKV erstattet. Dies bedeutet für Patientinnen unter 18 Jahren gar keine Kosten und für Patientinnen zwischen 18 und 22 Jahren die Zahlung der regulären Zuzahlung – es sei denn, es liegt eine gültige Befreiung vor.