10.01.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Die Abgabe eines nicht rabattbegünstigten Arzneimittels unter Angabe des Handelsnamens, der PZN und unter Setzung des Aut-idem-Kreuzes für einen bei einer Ersatzkasse versicherten Patienten begründet keinen Verstoß gegen die Rabattvertragsregelungen und führt nicht zur Einbuße des Vergütungsanspruchs des Apothekers (Sozialgericht [SG] Koblenz, Urteil vom 16.05.2019, Az. S 11 KR 437/18, Abruf-Nr. 212811 , nicht rechtskräftig).
06.12.2019 · Fachbeitrag ·
Beschaffungskosten
Das Sonderkennzeichen 09999637 wurde eigens für sogenannte „abrechnungsfähige Beschaffungskosten“ geschaffen. Stellt sich nur noch die Frage: Wann ist Porto denn nun abrechnungsfähig und wann nicht?
20.11.2019 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Seit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 16.08.2019 gilt, dass für eine notwendige Ersatzversorgung bei Vorlage der neuen ärztlichen Verordnung keine Zuzahlung ...
13.11.2019 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die Konsequenzen des umstrittenen Preisankers im neuen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, sind abgemildert worden. Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der unbefriedigenden Situation in den vergangenen Wochen bestätigt, dass Apotheker bei Überschreitung des Preisankers den Arzt nicht mehr kontaktieren müssen.
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12.11.2019 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Dass bei der Abgabe von Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) viele Details zu berücksichtigen sind, um eine sogenannte Nullretaxation zu vermeiden, ist jedem Apotheker bewusst.
23.10.2019 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Eine Zeit lang herrschte in den Apotheken Unklarheit darüber, wie mit den sonstigen Kostenträgern bzgl. der Anwendbarkeit der Abgaberegelungen des neuen Rahmenvertrags zu verfahren sei. Nun hat der Deutsche ...
22.10.2019 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Der Apotheker ist durch § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V grundsätzlich zur Abgabe von preisgünstigen Arzneimitteln verpflichtet. Der neue Rahmenvertrag gibt hier eine klare Rangfolge vor, nach der die Arzneimittel abzugeben sind. Zunächst muss vorrangig immer ein Rabattarzneimittel abgegeben werden, sofern der Arzt das Aut-idem-Feld nicht angekreuzt hat. Ist das nicht möglich, weil es keine Rabattarzneimittel gibt oder diese aktuell nicht auf dem Markt verfügbar sind, ist das Preisgefüge auf dem generischen ...