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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 27

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Belieferung von BVG-Rezepten erfolgreich zu umgehen. |

    Belieferung von BVG-Rezepten

    Frage: In meiner Ausbildung habe ich vor längerer Zeit zum Thema Bundesversorgungsgesetz (BVG) gelernt, dass apothekenpflichtige Arzneimittel immer übernommen werden und von der Zuzahlung befreit sind. Nun habe ich jedoch festgestellt, dass das BVG seit dem 01.01.2024 nicht mehr existiert und die Versorgung seitdem nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XIV abgewickelt wird. Welche Auswirkungen hat das konkret auf BVG-Rezepte?

     

    Antwort: Die unmittelbare Auswirkung ist, dass seit dem 01.01.2024 für BVG-Rezepte auch der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 42 SGB V gilt. Demnach könnten erwachsene Kriegsopfer nicht mehr mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln (sofern diese sich nicht auf der OTC-Ausnahmeliste befinden) zulasten des Kostenträgers versorgt werden. An dieser Stelle greift jedoch eine Ausnahmeregelung: