25.10.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und nahezu unmittelbar darauf ein neues begründet, bilden die beiden Arbeitsverhältnisse urlaubsrechtlich eine Einheit (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 20.10.2015, Az. 9 AZR 224/14, Abruf-Nr. 146615 ).
19.10.2016 · Nachricht · Arbeitsrecht
Hat ein Arbeitnehmer nicht rechtzeitig Urlaub genommen, geht der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Übertragungszeitraums unter. Ein Ersatzanspruch entsteht nur beim Verzug des Arbeitgebers. Erforderlich ist dazu ein ...
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06.10.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Es ist grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmen damit wirbt, die von Konkurrenten ausgegebenen Rabatt-Coupons auch selbst einzulösen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 23.06.2016, Az.
29.09.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Angabe eines durchgestrichenen Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, der die Lauer-Taxe nicht berücksichtigt und daher 5 Prozent über dem tatsächlichen Vergleichspreis liegt, ist irreführend und zu unterlassen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 31/15, Abruf-Nr. 188119 ).
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Anforderungen an die Lesbarkeit des Hinweises „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ innerhalb von Werbung ...
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern pro Jahr Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 500 Euro zuwenden, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz [EStG]).
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Außerhalb der Fachkreise ist Werbung nur für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erlaubt. In Newslettern oder auf Werbetafeln wird dabei oft mit Preisgegenüberstellungen gearbeitet. Der alte Preis wird durchgestrichen und der neue, niedrigere Preis fett gedruckt. Oder Zusätze wie „anstelle“ bzw. „jetzt“ heben den neuen Preis hervor. Das ist jedoch nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig.