Sieht ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts u. a. für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer einseitig und ohne Einhaltung der maßgeblichen Fristen kündigt, kann dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers führen (§ 307 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Diese liegt laut Bundesarbeitsgericht (BAG) zumindest dann vor, wenn der Arbeitgeber die Vertragsstrafe auch fordern kann, wenn der Arbeitnehmer noch innerhalb der Probezeit ...
Einem Apotheker ist es nach § 2 Abs. 4 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verboten, in den Apothekenbetriebsräumen Reisen zu bewerben, zu vermitteln oder dazu zu beraten (Verwaltungsgericht [VG] Minden, Urteil vom ...
Frage: „Ich habe davon gehört, dass in bestimmten Regionen Altenheime nicht nur von einer Apotheke versorgt werden dürfen, sondern auf mehrere Apotheken aufgeteilt werden müssen, damit nicht eine Apotheke ...
Immer mal wieder berichten heimversorgende Apotheker davon, dass in Heimen nach einem Therapiewechsel oder dem Tod eines Patienten die bereits gestellten oder verblisterten Medikamentenreste zur Versorgung weiterer Patienten verwendet und aufgebraucht werden. Ob es sich hierbei um ein flächendeckendes Problem oder nur um einige Ausnahmefälle handelt, ist schwierig einzuschätzen. Der heimversorgende Apotheker sollte den Heimmitarbeitern unbedingt klarmachen, dass diejenigen Pflegemitarbeiter, die ...
Für viele Apotheken gehört die Versorgung von Heimbewohnern zum Alltag. Rechtsgrundlage für die Belieferung an sich ist gemäß § 12a Apothekengesetz der Heimversorgungsvertrag. Der Apotheker hat danach die ...
Gerade zur Winterzeit häufen sich Verspätungen von Mitarbeitern wegen Schnee, Eis und Straßenglätte. Das kann zu erheblichen Umsatzschäden führen, wenn diese Mitarbeiter dann in der Kundenberatung fehlen.
Die deutsche Regelung zum Defekturprivileg ist nicht europarechtswidrig. Arzneimittel, die unter Beachtung der Vorgaben des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) hergestellt werden, sind damit grundsätzlich von der Pflicht einer arzneimittelrechtlichen Zulassung befreit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden (Urteil vom 26.10.2016, Az. C-276/15, Urteil unter www.dejure.org ).