16.03.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Im Zuge der allgemeinen Liberalisierung des Apothekenrechts darf eine automatische Öffnungstüre im Ruhezustand auch offenstehen, ohne dass damit das Raumtrennungsgebot verletzt ist (Verwaltungsgericht [VG] Minden, Urteil vom 23.11.2016, Az. 7 K 2871/15, Urteil unter www.dejure.org ). Die räumlichen Anforderungen an die Apotheke sind bekanntermaßen in § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelt. Diese Vorschrift führt in ihrer Auslegung immer wieder zu Streit.
14.03.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Zu dem Beitrag „Apotheker darf nicht für Kundenreisen werben“ in AH 03/2017, Seite 14 haben die Redaktion zwei Leseranfragen von allgemeinem Interesse für den Apothekenalltag erreicht. Die Antworten auf die Fragen ...
01.03.2017 · Nachricht · Heimversorgung
Frage: „In den von uns versorgten Seniorenheimen kommt es besonders an Wochenenden häufiger vor, dass z. B. ein Antibiotikum dringend benötigt wird und die Apotheken im Ort gerade keinen Notdienst haben.
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23.02.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Bei Vibratoren, „Joysticks“ und Erotikspielzeug handelt es sich nicht um apothekenübliche Ware i. S. der Apothekenbetriebsordnung. Deshalb dürfen diese nicht in einer (Versand-)Apotheke verkauft werden. Apothekenüblich sind lediglich Produkte, die nach objektiven Maßstäben einen unmittelbaren Gesundheitsbezug haben (Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg, Beschluss vom 10.01.2017, Az. 13 LA 188/16, Beschluss unter www.dejure.org ).
17.02.2017 · Nachricht · T-Rezepte
Retaxationen wegen Formfehlern auf Kassenrezepten sind aus Sicht der Apotheker immer ärgerlich, wenn es um Fehler geht, die den Verantwortungsbereich des Arztes betreffen. Bisher hat die Rechtsprechung hier jedoch ...
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16.02.2017 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Werbung für Kosmetikprodukte mit der Aussage „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ ist irreführend, wenn die beworbene Ware über den sogenannten Graumarkt auch in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie ...
15.02.2017 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Mit dem neuen Entlassmanagement können auch Krankenhäuser den Patienten bei ihrer Entlassung für einen Zeitraum bis zu sieben Tagen Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen. Diese Neuerung sollte ab Sommer 2017 umgesetzt werden. Doch nun hat die Deutsche Krankenhausgesellschagft (DKG) Klage gegen den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement eingelegt, was die geplante Umsetzung infrage stellt.
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