Mit dem neuen Entlassmanagement können auch Krankenhäuser den Patienten bei ihrer Entlassung für einen Zeitraum bis zu sieben Tagen Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen. Diese Neuerung sollte ab Sommer 2017 umgesetzt werden. Doch nun hat die Deutsche Krankenhausgesellschagft (DKG) Klage gegen den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement eingelegt, was die geplante Umsetzung infrage stellt.
Eine fehlende Unterschrift auf einer Verordnung ist selbst dann ein Retaxierungsgrund, wenn die Verordnung im Nachhinein vom Arzt bestätigt wurde (Sozialgericht [SG] Nürnberg, Urteil vom 27.01.2016, Az.
Sieht ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts u. a. für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer einseitig und ohne Einhaltung der maßgeblichen Fristen ...
Einem Apotheker ist es nach § 2 Abs. 4 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verboten, in den Apothekenbetriebsräumen Reisen zu bewerben, zu vermitteln oder dazu zu beraten (Verwaltungsgericht [VG] Minden, Urteil vom 07.11.2016, Az. 7 K 2536/14, Urteil unter www.dejure.org ).
Frage: „Ich habe davon gehört, dass in bestimmten Regionen Altenheime nicht nur von einer Apotheke versorgt werden dürfen, sondern auf mehrere Apotheken aufgeteilt werden müssen, damit nicht eine Apotheke ...
Immer mal wieder berichten heimversorgende Apotheker davon, dass in Heimen nach einem Therapiewechsel oder dem Tod eines Patienten die bereits gestellten oder verblisterten Medikamentenreste zur Versorgung weiterer ...
Für viele Apotheken gehört die Versorgung von Heimbewohnern zum Alltag. Rechtsgrundlage für die Belieferung an sich ist gemäß § 12a Apothekengesetz der Heimversorgungsvertrag. Der Apotheker hat danach die Pflicht, die ordnungsgemäße Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medikamenten zu gewährleisten. War ein verstorbener Patient privat versichert, steht der Apotheker häufig vor dem Problem, nicht zu wissen, wer für die Bezahlung des gelieferten Arzneimittels an den ...