16.08.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Angesichts des Erstarkens ausländischer Versandapotheken nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 zur Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln versuchen deutsche Vor-Ort-Apotheken als Gegenpol Lieferdienste zu etablieren – allein oder über ein Lieferdienstnetzwerk für Apotheken. Dabei ergeben sich viele Möglichkeiten, die aber auch an rechtliche Grenzen geraten. AH erläutert, was Apotheken beachten sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.
26.07.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Das Kommissionieren von Arzneimitteln für den Versand darf neben dem pharmazeutischen Personal nur durch die sonstigen in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) genannten, qualifizierten Berufsgruppen vorgenommen ...
20.07.2018 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Lädt ein Arbeitgeber einen Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch zu einem unentgeltlichen Probearbeitstag ein, und stürzt der Bewerber dabei, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt aus Sicht des ...
16.07.2018 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Der Verkauf von Arzneimitteln unter Einschaltung des Internetkonzerns Amazon als Handelsplattform ist unzulässig, soweit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht beachtet werden (Landgericht [LG] Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.03.2018, Az. 3 O 29/17, nicht rechtskräftig, Urteil unter www.dejure.org ).
13.07.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, bereits seit knapp 2 Jahren in Kraft ist, besteht in Apotheken eine große Verunsicherung im Bereich des ...
12.07.2018 · Nachricht · Datenschutz
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt keine grundsätzlichen Änderungen bei der Datenübertragung im Gesundheitswesen mit sich. Die Möglichkeiten der Datenübermittlung zwischen Leistungserbringern sowie ...
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06.07.2018 · Nachricht · Strafrecht
Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler müssen jetzt aber noch vorsichtiger agieren, um keine (straf-)rechtlichen Risiken einzugehen. Zu den besonders zu beachtenden Gestaltungen in diesem Zusammenhang gehören Spenden für Pflegeheime.
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