20.11.2018 · Nachricht · Datenschutz
Verstößt eine gewerbliche Website gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), kann dieser Verstoß wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden (Landgericht Würzburg, Beschluss vom 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18). Die Entscheidung betrifft zwar eine Anwaltskanzlei, ist aber auch für Apothekeninhaber relevant: Es zeigt, wie wichtig eine abmahnsichere Apotheken-Homepage ist.
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14.11.2018 · Nachricht · Datenschutz
Die Linken-Gesundheitsexpertin und Apothekerin Sylvia Gabelmann hat eine Schriftliche Frage an die Bunderegierung gerichtet: „Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bestellung von Arzneimitteln bei ...
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09.11.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Die Gewährung von Rezeptgutscheinen ist berufsrechtlich auch dann unzulässig, wenn ein Wert von 1 Euro pro Arzneimittel nicht überschritten wird. Ein Apotheker kann für diesen Verstoß aber nicht belangt werden, ...
23.10.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutzrecht, Teil 2
Sowohl die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) halten für Apotheken einige Herausforderungen bereit. AH beantwortet die besonders häufig gestellten Fragen – z. B. wie sich der Konflikt zwischen Löschungsgesuch des Patienten und Aufbewahrungspflichten lösen lässt und was bei der Heimversorgung sowie bei der Bestellung von Therapieallergenen zu beachten ist.
22.10.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Ein von der Überwachungsbehörde ausgesprochener und für sofort vollziehbar erklärter Widerruf der Betriebserlaubnis war rechtens, da die Apothekenleiterin die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche ...
17.10.2018 · Nachricht · Arbeitsrecht
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden. Ausnahme: Dies ist gesetzlich, tarif- ...
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15.10.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Pflegebedürftige Menschen können von Apotheken mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 54) im Wert von maximal 40 Euro pro Monat zulasten der Pflegekasse versorgt werden. Häufig werden Apotheker von Patienten vor die Wahl gestellt, den Restbetrag mit Artikeln aus dem übrigen Apothekensortiment „aufzufüllen“ und in voller Höhe mit dem Pflegeversicherer abzurechnen oder aber den Patienten als Kunden zu verlieren. Ein „Auffüllen“ ist jedoch strafbar und gegen den Apotheker ...