§ 129 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V verpflichtet die Apotheker grundsätzlich zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Der Apotheker hat allerdings ein Interventionsrecht, das der Substitution entgegenstehen kann. U. a. kann er bei bestimmten Applikationsformen davon absehen, vorrangig ein Rabattarzneimittel abzugeben.
§ 129 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V verpflichtet die Apotheker grundsätzlich zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Der Apotheker hat allerdings ein ...
Ein Arbeitnehmer erleidet keinen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Wegeunfall, wenn er auf dem Weg zu seinem Pkw stürzt, nachdem er zuvor die Fahrbahn auf Glätte untersucht hat. Das hat das ...
Am 25.05.2018 tritt – zeitgleich mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) vom 30.06.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017, S. 2097 f.) in Kraft. Das BDSG-neu ergänzt, ...
Dem Versandhändler DocMorris bleibt es untersagt, in dem 2.000-Einwohner-Ort Hüffenhardt apothekenpflichtige Arzneimittel über einen Medikamentenausgabeautomaten mit angeschlossenem Videoterminal ...
Die Verjährung von Beitragsforderungen des Versorgungswerks für Apotheker beginnt erst mit endgültiger Festsetzung der Beiträge. Damit sind im Einzelfall lange zurückreichende Nachforderungen möglich ...
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. So entschied es das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 09.11.2017, Az. 5 Sa 314/17, Abruf-Nr. 199577 ).