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  • · Nachricht · Arbeitsrecht

    Kein Anspruch auf ungeknicktes Arbeitszeugnis

    | Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. So entschied es das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ( Urteil vom 09.11.2017, Az. 5 Sa 314/17, Abruf-Nr. 199577 ). |

     

    Das gelte zumindest solange, als bei einer Kopie die Falzknicke nicht erkennbar seien, so die Richter.

    Quelle: ID 45150965