21.03.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern muss seit Januar 2019 zwischen drei Geschlechtern unterschieden werden. Suchen Sie künftig beispielsweise eine/n PTA, so müssen Sie entweder ganz auf Geschlechtereinträge verzichten oder „PTA (m/w/d)“ inserieren, um nicht wegen Diskriminierung belangt zu werden. Auch der positive Geschlechtseintrag „inter“ ist statt „d“ (divers) zugelassen. Dies geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 zurück und stärkt die Rechte Intersexueller.
18.03.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der gesetzliche Jahresurlaub eines Arbeitnehmers verfällt nunmehr nur noch, sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret zum Urlaubsantritt auffordert und auf den drohenden Verfall hinweist (Bundesarbeitsgericht ...
15.03.2019 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine – tatsächlich nicht angefallene – Umsatzsteuer, die für patientenindividuell hergestellte Zytostatika im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung seitens ...
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14.03.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Der Namenswahl von Apotheken sind kaum Grenzen gesetzt. Eine solche findet sich jedoch dann, wenn die Bezeichnung oder ein Namenszusatz irreführend sind. Der Slogan „Die Rezept-Apotheke“ stellt gegenüber Laienpublikum eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und ist entsprechend zu unterlassen (Oberlandesgericht [OLG] Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018, Az. 2 U 26/18, nicht rechtskräftig, Urteil unter www.dejure.org ).
11.03.2019 · Fachbeitrag ·
Erbrecht, Teil 1
Der Vermögenswert einer Apotheke unterliegt umfangreichen apothekenrechtlichen Beschränkungen, die es bei jeglicher Vermögensnachfolgegestaltung zu berücksichtigen gilt. Demzufolge ist bereits frühzeitig eine ...
04.03.2019 · Nachricht · Datenschutz
Personenbezogene Gesundheitsdaten können nur dann von Versandapotheken an Dritte übermittelt werden, wenn die betroffenen Personen ausdrücklich eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage für die ...
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01.03.2019 · Fachbeitrag ·
Rabattverträge
Der zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer Arzneimittelherstellerin vereinbarte Rabattsatz stellt ein Geschäftsgeheimnis dar. Ein Apotheker hat keinen Anspruch auf Offenlegung des Rabatts (Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2018, Az. 15 A 861/17, Urteil unter www.dejure.org ).