Kleine Formfehler können bei Betäubungsmittelrezepten (BtM-Rezepten) nach wie vor der Anlass für Retaxationen auf null sein. So werden zum Beispiel Verordnungen angegriffen, bei denen der Zusatz „Gemäß schriftlicher Anweisung“ nur abgekürzt wurde. Insofern soll die Angabe „DS: lt. schriftl. Anw.“ nach Ansicht einer Krankenkasse nicht ausreichend sein, um den Anforderungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) gerecht zu werden. Ist das rechtmäßig?
Für Apotheker/innen und ihre Teams ist es schwierig, im alltäglichen Geschäft den Überblick darüber zu gewinnen oder zumindest nicht zu verlieren, welche Fehler bei der Abgabe bestimmter „Packungen“ ...
Der Kassenabschlag ist von der Krankenkasse zurück zu gewähren, wenn sie die Apothekerrechnung nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zehn-Tages-Frist begleicht, weil sie wegen vermeintlich rechtmäßiger ...
Eine Versandapotheke muss neben der Angabe des Testergebnisses „Bestnote 2,6“ darauf hinweisen, dass es sich hierbei lediglich um ein „Befriedigend“ handelt (Oberlandesgericht [OLG] Naumburg, Urteil vom 27.10.2011, Az: 9 U 96/11, Urteil unter www.dejure.org ).
Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, das „Familienpflegezeitgesetz“ (FPflZG; Abruf-Nr. 114233 ), ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Drei Praxisfälle machen deutlich, wie der Apothekeninhaber die ...
Das unerhebliche Abweichen von den Abrechnungsbestimmungen rechtfertigt keine Retaxierung. In dem konkreten Fall vor dem Sozialgericht (SG) Darmstadt ging es um mehrere Zytostatika-Rezepturen von knapp 15.
Berlin – Millionen Patienten müssen sich auf häufigere Zuzahlungen und neue Rabattarzneimittel einstellen, wenn sie Rezepte in ihrer Apotheke einlösen. Für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen gilt die Absenkung so genannter Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Im Gegensatz dazu sorgen neue Rabattverträge nur bei den Versicherten der jeweils betroffenen Kassen für eine Umstellung ihrer Medikation. In ihrer Apotheke können sich alle Patienten schnell und direkt informieren. Darauf ...