Die 81. Kammer des Sozialgerichts (SG) Berlin hält angehäuftes Guthaben aus Übererfüllung der Importquote im Falle des Verkaufs einer Apotheke nicht für auszahlungsfähig. Die Regelungen zur Abgabe von Importarzneimitteln dienen allein der Kosteneinsparung aufseiten der GKV und stellen keinen positiven Anspruch des Apothekers dar (SG Berlin, Urteil vom 26.10.2012, Az. S 81 KR 2039/11, Urteil unter www.dejure.org ).
Das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat einen Apotheker wegen der Verletzung von Berufspflichten verwarnt, weil dieser mit sogenannten „Rezeptprämien“ geworben hatte ...
Ein Leser fragt: Eine Kasse akzeptiert es nicht, wenn wir ein BtM-Rezept auf Teil I und II zwar nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt, aber ohne dessen erneute Unterschrift nachträglich um die gemäß § 9 Abs.
Für Apotheker/innen und ihre Teams ist es schwierig, im täglichen Geschäft den Überblick darüber zu behalten, welche Fehler bei der Abgabe bestimmter „Packungen“ Taxbeanstandungen auslösen können. Dank der praktischen Checklisten des „CT-Retax-Kompass“ gelingt Ihnen dies zukünftig leichter. Diese sind auf mehrere Ausgaben des „CT-Retax-Kompass“ verteilt, da die Abgaberegelungen umfangreich und kompliziert sind. In der Januar-Ausgabe erhalten Sie die Checkliste „Packungsfehler vermeiden (Teil ...
Prinzipiell sind Apotheker zur Abgabe von Rabattarzneimitteln verpflichtet, wenn für diese ein Rabattvertrag mit der im Einzelfall betroffenen Krankenkasse besteht. Soweit die Substitutionsvoraussetzungen nach § 129 ...
Im Gegensatz zu früher dürfen nach der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die Apothekenmitarbeiter nur noch in Räumen der Apotheke und nicht mehr im Heim stellen. Für das Stellen in der Apotheke gelten dabei ...
Anders als noch in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 10/2012 berichtet, gilt nun für die Übergangsfristen für Jumbo-Packungen nach der PackungsgrößenV Folgendes: Nach § 2 Abs. 4 PackungsgrößenV – so der GKV-Spitzenverband – dürfen Packungen, die erst durch Packungsgrößenänderungen zu Jumbos geworden sind, nach Ablauf der für sie maßgebenden Übergangsfrist nicht mehr zulasten der GKV abgegeben werden. Lesen Sie dazu unter www.ct-retax-kompass.de weiter.