Die Bewerbung eines Gutscheins in Höhe von 10 Euro als „Abholerentschädigung“ für den Fall, dass das verordnete Arzneimittel nicht in der Apotheke vorrätig ist, ist wettbewerbswidrig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zulasten der Krankenkasse abzugebende Arzneimittel betroffen sind und dem Kunden durch die Abholung nicht tatsächlich besondere Unannehmlichkeiten entstehen (33. Kammer des Landgerichts München I, Urteil vom 20.11.2012, Az. 33 O 571/12, Abruf-Nr. 131552 ).
Die Frage, ob bei neuen Arzneimitteln der Erstattungsbetrag nach § 130b Sozialgesetzbuch (SGB) V den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers und damit den Apothekenabgabepreis beeinflusst, ist umstritten.
Im Rahmen der Stückelung bei Betäubungsmitteln (BtM) wurde in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2013 der praktische Fall untersucht, was bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung über Ritalin 10 mg 2 x 50 Stück zu ...
Nach wie vor erreichen uns Leseranfragen zu den Voraussetzungen, unter denen die Abgabe eines Fertigarzneimittels erfolgen kann, für das aktuell keine N-Normierung vorgesehen ist. Denn einzelne Änderungen der Packungsgrößenverordnung haben sich auf die N-Normierung bestimmter Fertigarzneimittel ausgewirkt. Insbesondere seit der Einführung der Spannbreitenregelung zum 1. Januar 2011 gibt es vermehrt Fertigarzneimittel, deren Packungsgröße außerhalb der für ihren Wirkstoff vorgesehenen N-Normierungen ...
Ein Apotheker fragt: „Ist es rechtlich zulässig, wenn Medikamente in Werkstätten für Behinderte durch dort angestelltes Personal (Schreiner, Gärtner etc.) nach einer Schulung durch eine Apotheke und Unterweisung ...
Auch bei einer Retaxierung des ausgehändigten, aber nicht vom Leistungskatalog der GKV erfassten Arzneimittels kann der Versicherte mangels Sachleistung von der Krankenkasse nicht den Zuzahlungsbetrag zurückverlangen.
Arbeitgeber können von einem erkrankten Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Arbeitgeber ihr Verlangen noch nicht einmal sachlich begründen müssen (BAG, Urteil vom 14.11.2012, Az. 5 AZR 886/11, Abruf-Nr. 123445) .