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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Betriebliche Übung: Weihnachtsgeld, Gratifikation etc. - wer einmal zahlt, muss dabei bleiben?

    von Dr. Guido Mareck, Direktor des Arbeitsgerichts Siegen

    | Ein Problem, das sich für jeden Apothekeninhaber stellen kann: Sie oder der vorherige Apothekeninhaber, von dem Sie den Betrieb übernommen haben, haben in der Vergangenheit regelmäßig Zahlungen wie Weihnachtsgelder, „Gratifikation“ oder ein „13. Monatsgehalt“ geleistet. Seit einiger Zeit sind diese Zahlungen jedoch eingestellt. Dieser Beitrag zeigt auf, ob die Mitarbeiter gleichwohl Zahlungsansprüche gegen Sie geltend machen können und wie Sie darauf reagieren können. |

    Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage

    Unter der „Betrieblichen Übung“ ist die gleichförmige, regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitsgebers zu verstehen, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses gestaltet und damit arbeitsvertragliche Ansprüche der Mitarbeiter begründet. Dies gilt aber nur, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, dass ihnen auf Dauer eine Leistung oder Vergünstigung gewährt werden soll.

     

    MERKE |  Eine gleichförmige betriebliche Übung ist anzunehmen, wenn ohne andere ausdrückliche Abreden eine (Sonder-)Zahlung gleichförmig und mindestens dreimal hintereinander erfolgt und ein Bindungswille für die Zukunft nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen ist.