Wenn Sie als Apotheker einem Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beitreten, sollten Sie Bescheid wissen, auf welche Konditionen Sie sich einlassen. Die Preisbildung erfolgt letztlich auf Basis der Angebote der Leistungserbringer. Dabei sind mit Pauschalen oder Festpreisen verschiedene Preiskalkulationen möglich. Einen Überblick über die Einzelheiten finden Sie unter www.ct-retax-kompass.de .
Die Vorschriften für die Abgabe von Arzneimitteln zulasten der GKV sind in den letzten Jahren zunehmend komplexer geworden. Dies gilt vor allem auch, wenn die Abgabe von Importen zur Debatte steht. Aktuell hat die ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit der Botendienst „Pillentaxi“ und die Beratungspflicht des Apothekers miteinander in Einklang stehen.
Das nunmehr auch vom Bundesrat abgesegnete Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMGÄndG) könnte einen Schlussstrich unter die Debatte um die Zulässigkeit von Rabatten bei Rx-Arzneimitteln ziehen. Nach der entsprechenden Ergänzung von § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist ein Abweichen von den geltenden Preisvorschriften nicht mehr möglich.
Das absprachegemäße Unterhalten von „Rezeptsammelstellen“ in Arztpraxen ist wettbewerbswidrig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken auch in zweiter Instanz festgestellt (Urteil vom 25.9.2013, Az.
Die Genehmigung eines nach § 12a Apothekengesetz geschlossenen Heimversorgungsvertrags setzt voraus, dass die Apotheke in angemessener Entfernung zum Heim liegt. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, ...
Werden preisgebundene Arzneimittel unzulässigerweise günstiger als Krankenhausware bezogen und abgerechnet, entsteht den liefernden Pharmaherstellern nur dann ein Verkaufs- und Rabattschaden, wenn deren alternative Absatzmöglichkeit zu dem höheren Offizinpreis gesichert erscheint. Einzelheiten zu diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs lesen Sie unter www.ct-retax-kompass.de .