Werden preisgebundene Arzneimittel unzulässigerweise günstiger als Krankenhausware bezogen und abgerechnet, entsteht den liefernden Pharmaherstellern nur dann ein Verkaufs- und Rabattschaden, wenn deren alternative Absatzmöglichkeit zu dem höheren Offizinpreis gesichert erscheint (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 12.6.2013, Az. 5 StR 581/12, Beschluss unter www.dejure.org ).
Fast täglich kommt es in der Apotheke vor, dass eine Verordnung vom Arzt nicht vollständig ausgefüllt wurde. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, wann der Apotheker Ergänzungen vornehmen darf und unter ...
Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat die Sorgfaltsanforderungen konkretisiert, die ein Apotheker zu wahren hat, um nicht den Anspruch auf Vergütung zu verlieren, wenn er ein Arzneimittel aufgrund einer manipulierten ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat als Berufungsinstanz die Entscheidung des Landgerichts (LG) Freiburg (Urteil vom 31.10.2012, Az. 1 O 139/12, Abruf-Nr. 123873 ) über die Zulässigkeit der Rezeptvermittlung verworfen und dieses Modell für unzul ässig und damit wettbewerbswidrig erklärt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.6.2013, Az. 4 U 254/12, Urteil unter www.dejure.org ).
Das Recht der Krankenkassen zur Aufrechnung kann an Fehler und Beanstandungen unterschiedlichster Herkunft anknüpfen. So ist in einer Vielzahl von Arzneilieferungsverträgen (ALV) ganz allgemein nur von „sachlichen ...
Öffentliche Apotheken sind zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel verpflichtet. Die dabei zu erzielende Importquote ist in § 5 Abs. 3 Rahmenvertrag (RahmenV) über die Arzneimittelversorgung nach § 129 ...
In der Apotheke sollte vor der Abgabe eines Rabattarzneimittels anstelle des ursprünglich verordneten Medikaments stets geprüft werden, ob der Austausch vorhersehbar mit Risiken für den Therapieerfolg oder die Gesundheit des Patienten verbunden sein k önnte. In der aktuellen August-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ lesen Sie, worauf Sie achten müssen – mit vielen praktischen Tipps.