30.09.2013 · Nachricht · Der praktische Fall
Diätetische Lebensmittel sind bis auf bestimmte Ausnahmen von der Erstattung durch die GKV ausgenommen. Legt ein Kunde eine ärztliche Verordnung über ein bestimmtes Diätetikum vor, steht die Apotheke vor der Frage, ob dieses spezielle Produkt zu den erstattungsfähigen Ausnahmen zählt und – falls ja – wie eine korrekte und nicht retaxationsgefährdete Belieferung zu erfolgen hat. Einzehlheiten dazu lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 9/2013.
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25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Einer Apothekerin bleibt weiterhin untersagt, Absprachen mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, zu treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die ...
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden mehrfach Änderungen der Packungsgrößenverordnung (PackungsgrößenV) beschlossen. Nunmehr ist eine weitere Stufe umgesetzt worden: Seit dem 1. Juli 2013 wird die ...
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Wer seine Arbeitszeit zum Rauchen unterbricht, steht während dieser Zeit nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23.1.2013, Az. S 68 U 577/12, Abruf-Nr. 131354 ).
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Bestehen aufgrund der Gesamtumstände Anzeichen für einen Missbrauch einer Arzneimittelverordnung, ist es dem Apotheker zuzumuten, das Rezept auch auf formale Mängel hin zu überprüfen (Sozialgericht [SG] Karlsruhe, ...
19.09.2013 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Das Landgericht (LG) Berlin sieht – wie nahezu alle bisherigen Gerichte – die Bewerbung eines Preisvorteils gegenüber dem Apothekenverkaufspreis (AVP) als irreführend an (LG Berlin, Urteil vom 31.5.2013, Az.
19.09.2013 · Nachricht · Gesetzgebung
Seit dem 11. Juli 2013 ist die EU-Verordnung Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikVO) in Kraft. Diese Verordnung bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht mehr, sondern gilt unmittelbar und ohne Übergangsfrist. Was das für das Sortiment in Ihrer Offizin bedeutet, erläutert der aktuelle „Wirtschaftsbrief Apotheken“.
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