Seit Oktober 2020 können Apotheker sich als Nichtmitglieder einer KV im Rahmen der Test- und Impfverordnung für die Abrechnung von Leistungen und Sachkosten registrieren. Dies erfolgt online über das jeweilige KV-Portal. Anschließend erhält die Apotheke die Nutzerdaten per Einschreiben mit Rückschein. Der Portalzugang für die Apotheke wird erst freigeschaltet, wenn der Rückschein bei der KV eingegangen ist. Danach kann sich die Apotheke anmelden und jeden Monat die entsprechenden Eingaben tätigen.
Die Deutsche Hochdruckliga e. V. DHL® bietet Fachkreisen fertige Vorlagen und Bilderserien für Vorträge in Patienten-Seminaren rund um das Thema Bluthochdruck an. Ein gelungenes Servicepaket, um den Patienten mit ...
Viermal jährlich geben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit heraus. Es informiert zu aktuellen Aspekten der ...
Laut aktualisierter „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ erhalten Apotheken für die Beschaffung und bedarfsgerechte Bereitstellung der Corona-Impfstoffe 6,58 Euro netto pro Durchstechflasche. Diese Vergütung ist allerdings nicht „in Stein gemeißelt“.
Die Umsetzung der Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern durch Apotheken hat den Krankenkassen im Jahr 2020 einen neuen Rekord bei den Einsparungen eingebracht. Mit 4,966 Mrd. Euro liegen die Minderausgaben leicht ...
Die Mehrheit der Apotheken in Deutschland ist bereits an die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen angeschlossen: Wenn zum 01.07.2021 das E-Rezept eingeführt wird, dürften alle Betriebe ausgestattet und in der ...
Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung während der Coronapandemie erneut verlängert. Bis 30.06.2021 gilt weiterhin die auf 60 Euro monatlich erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale.