04.09.2023 · Nachricht · Kostenträger
Seit dem 01.09.2023 sind die neuen Anlagen 1 und 2 zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der Knappschaft in Kraft. Es ist kein Beitritt erforderlich. Der Hintergrund ist, dass die Anlage 1 schon für die neu kommende Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ umstrukturiert wurde und sich einige Abrechnungspreise erhöht haben. In der Anlage 2 werden die ebenfalls angepassten Aufgaben nach der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) aufgelistet.
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01.09.2023 · Fachbeitrag ·
Beratung in der Apotheke
Aktives Verkaufen ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für Apotheken interessant, es ist aber auch ein Instrument, den Kunden in den Mittelpunkt zu stellen und ihm das Gefühl zu geben, seine Bedürfnisse zu ...
22.08.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Analysiert man die auftretenden Probleme im Apothekenmarkt, kristallisieren sich schnell zwei Schwerpunkte heraus: das fehlende Personal und die Fläche der Offizin. Der Fachkräftemangel ist auch in den Apotheken ...
18.08.2023 · Nachricht · In eigener Sache
Wussten Sie, dass Ihr AH-Abonnement automatisch drei digitale Lizenzen enthält? Unser Tipp: Nutzen Sie den Informationsdienst an möglichst vielen Arbeitsplätzen und schalten Sie die digitalen Inhalte für zwei weitere Mitarbeiter oder Kollegen frei. Eine Kurzanleitung dazu finden Sie unter iww.de/s7219 .
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18.08.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung, Teil 3
Für die Bewirtschaftung von Warengruppen (Kategorien, Categories) ist es sinnvoll, neben quantitativen bzw. ökonomischen Größen wie etwa dem Rohertrag auch qualitative bzw. vorökonomische Größen einzubeziehen, ...
17.08.2023 · Nachricht · Aktuelle Analyse
Auch im Jahr 2022 setzten sich die Tendenzen der letzten Jahre weiter fort: Die meisten Existenzgründer/innen übernehmen eine bereits bestehende Apotheke, Neugründungen sind die Ausnahme und die Bandbreite der ...
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16.08.2023 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngruppen leben, haben einen Anspruch auf Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) in Höhe von 50 Euro pro Monat. AH erläutert Ihnen das Wichtigste zu diesem Themenkomplex.