Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die DiGA ProHerz als Therapiebegleitung für Patienten mit Herzinsuffizienz zur Unterstützung im Selbstmanagement und als Frühwarnsystem zum eigenen Erkennen von Veränderungen der Erkrankung vorläufig bis zum 14.05.2024 und die DiGA NeuroNation MED App als mobile Anwendung für personalisiertes kognitives Training vorläufig bis zum 12.05.2024 in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bekannt gegeben, dass es den auf einer Mischkalkulation basierenden Verkaufspreis für Medizinal-Cannabisblüten zum 01.07.2023 von 4,30 Euro pro ...
Nicht nur Schreibwarengeschäfte und Supermärkte nehmen die Einschulungszeit zum Anlass, um mit Aktionen um die Gunst der „i-Dötzchen“ und ihrer Eltern zu werben. Auch für Apotheken gibt es vielfältige ...
Die Zahl der Apotheken in speziellen Versorgungsbereichen wie der Verblisterung ist oft schwer fassbar. Eine Möglichkeit, sie zu erfassen, besteht in der Suche nach für die Verblisterung typischen Begriffen auf deren Websites. In einer Untersuchung wurden so 829 Apotheken identifiziert, die die Verblisterung auf ihrer Internetpräsenz vermarkten. Dabei handelt es sich insbesondere um Apotheken, die das Verblistern als strategischen Geschäftsbereich betrachten. Wer das Blistern nachhaltig und wirtschaftlich ...
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg haben heute eine neue und langfristige Zusammenarbeit bekanntgegeben. Gemeinsam wollen die beiden Körperschaften der Ärzte- ...
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die neue digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Selfapys Online-Kurs bei chronischen Schmerzen“ vorübergehend vom 21.04.2023 bis zum 20.04.
Seit das PTA-Reformgesetz in Kraft getreten ist, ist das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern relativ plötzlich unter vielen Apothekenleitern und PTA zum Thema geworden, die sich bislang (noch) nicht dafür interessiert haben. Seit dem 01.01.2023 dürfen PTA im Apothekenalltag nämlich erweiterte Kompetenzen erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist der Nachweis regelmäßiger Fortbildung durch Vorlage eines gültigen Fortbildungszertifikats einer Apothekerkammer.