29.10.2024 · Fachbeitrag ·
E-Rezept aktuell
Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben beschlossen, dass die Dokumentation von Teilmengenabgaben bei Lieferengpässen gemäß § 129 Abs. 2a S. 4 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V künftig über ein neues Zusatzattribut in der Warenwirtschaft erfolgt. Dazu werden in das Zusatzattribut der Gruppe 16 die Pharmazentralnummer (PZN) und die Chargenbezeichnung der Packung eingetragen, aus der die Teilmenge entnommen wird. Abgerechnet wird ...
Schwerpunkt
Beitrag
24.10.2024 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Die Implementierung von pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in der Apotheke ist eine Teamleistung. Jeder im Team kann seinen Teil zum Gelingen beitragen, denn gemeinsam geht es leichter und effizienter.
21.10.2024 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Umfrage
Im Rahmen des APOkix September 2024 hat das durchführende IFH Köln Apothekenleitern Fragen zum Thema Ergänzungssortiment gestellt. Neben der Frage nach den empfundenen Umsatzanteilen ging es vor allem um die ...
17.10.2024 · Fachbeitrag ·
Personalführung und Qualitätsmanagement
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat auf ihrer Homepage neue Materialien rund um Schulpraktika und Ausbildungsstellen in der Apotheke zur Verfügung gestellt.
15.10.2024 · Nachricht · Aktuelle Umfrage
Der neue Apothekenklima-Index ist da. Zu den Fragenkomplexen gehören die Beschäftigungsentwicklung, die Nachwuchsgewinnung, wirtschaftliche Erwartungen, Motivatoren und Stressfaktoren, gesundheitspolitische ...
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14.10.2024 · Fachbeitrag ·
Interview
Die manuelle Bestandsplanung in der Apotheke kann zeitaufwendig und dennoch unpräzise sein. Die Arbeitsgruppe für Supply Chain Services des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen IIS will die ...
11.10.2024 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben gegenüber dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) erklärt, dass Apotheken bei Lieferengpässen nach den erweiterten Abgaberegeln des § 129 Abs. 2a und 2b Sozialgesetzbuch (SGB) V vorgehen dürfen. Die Erklärung gilt rückwirkend ab dem 01.09.2024 und wird in die neuen Arzneimittelversorgungsverträge aufgenommen.