Zum 15.02.2026 sind Änderungen in der Anlage VII Teil A zum Abschnitt M der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) über die Austauschbarkeit von Arzneimitteln in Kraft getreten. Diese beziehen sich u. a. auf die Unterscheidung von Darreichungsformen in Einzeldosis- und Mehrdosenbehältnissen sowie auf Aktualisierungen aufgrund der Verfügbarkeit bestimmter Produkte auf dem Markt.
Zum 15.01.2026 ist die 3. Änderungsvereinbarung und zum 01.02.2026 die 4. Änderungsvereinbarung der Anlage 1 (austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel) zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs.
Um dem Fachkräftemangel in Apotheken zu begegnen, ist es sinnvoll, den Fokus stärker auf potenzielle Berufsrückkehrerinnen zu richten. Um diese wieder für die Arbeit in der Apotheke zu gewinnen, sind vielfältige ...
Ebenso wie die Ersatzkassen übernehmen seit dem 01.02.2026 auch die AOKen die Mehrkosten für salbutamolhaltige Dosieraerosole, sofern diese durch Lieferengpässe bei den mehrkostenfreien Alternativen bedingt sind.
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) sind im Jahr 2025 um 4,9 Prozent auf 56,4 Mrd. Euro (inkl. MwSt) angestiegen. Das zeigen aktuelle Berechnungen des ...
Zum 01.02.2026 haben der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) eine Vereinbarung zur Abrechnung des Sichtbezugs in Apotheken getroffen. Alle Mitgliedsapotheken des DAV ...
Am 01.01.2026 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das Deutsche Vergiftungsregister (DVR) in Betrieb genommen. Dies soll die Grundlage für ein bundesweites Vergiftungs-Frühwarnsystem bilden.