· Fachbeitrag · Kostenträger
Knappschaft/SVLFG: Neuer Vertrag zur aufsaugenden Inkontinenz
| Seit dem 01.06.2025 gilt die neue Vereinbarung der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe (PG) 15. |
Die monatliche Vergütungspauschale beträgt bei der Knappschaft nun neu 15,50 Euro (bei der SVLFG unverändert 21,00 Euro netto) und wird über die Hilfsmittelpositionsnummer 15.00.99.9013 abgerechnet. Ein erneuter Vertragsbeitritt ist nicht notwendig, der Vertrag ist jedoch generell beitrittspflichtig. Für die erste Abrechnung nach den neuen Vertragsbedingungen ist ein neues Rezept erforderlich, auch wenn eine noch gültige und bereits genehmigte Verordnung vorliegt. Zukünftig muss keine Genehmigung eingeholt werden, wenn
- der Versicherte im ambulanten/häuslichen Bereich lebt,
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