Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, haben seit dem 01.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Und auch wenn dieser allein vom Arzt erstellt wird und der Apotheker nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten ergänzt, kommt dem Apotheker hier eine wichtige Rolle zu: Die Stammapotheke des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen kompletten Überblick über alle haus- und fachärztlich verordneten Medikamente sowie ...
Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Apothekennachfolge ist die betriebswirtschaftlich stichhaltige Bestimmung des Apothekenwertes. Gemäß der Richtlinie des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V.
Die Teststreifenquote der Ersatzkassen für Blutzuckerteststreifen ist zum 01.04.2016 von 45 auf 50 Prozent erhöht worden. Am 01.10.2016 wurde sie noch ein weiteres Mal von 50 auf 55 Prozent angehoben.
Gesicht und Körper sagen mehr als 1.000 Worte. Um Missverständnisse und Konflikte in der Apotheke zu vermeiden, ist es wichtig, dass Körpersprache und Gesagtes zusammenpassen. Unstimmigkeiten zwischen dem gesprochenen Wort und Körperhaltung sowie Gesichtsausdruck erschweren die Kommunikation auf Augenhöhe. Ist eine Aussage dagegen ehrlich und körpersprachlich klar, wächst Vertrauen und Zusammenhalt. Probleme werden schneller gelöst, Ziele gemeinsam angestrebt und das Klima verbessert. Am Ende spürt das ...
Die Mehrheit der selbstständigen Apotheker in Deutschland schaut trotz Nachwuchsmangel und Bürokratieverdruss verhalten positiv in die Zukunft. 71,9 Prozent erwarten für die nächsten zwei bis drei Jahre eine ...
Bei der Abrechnung eines Kompressionsstrumpfrezepts sind Vorschriften zu beachten, die zum Teil je nach Kostenträger unterschiedlich ausfallen. Sie können teure Retaxationen in diesem Arbeitsgebiet vermeiden, wenn Sie ...
Jede KV hat mit den Krankenkassen in ihrer Region eine ordnungsgemäße vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Bundesebene die „Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)“ verabschiedet worden. Da diese für die scherzhaft als „Außendienstmitarbeiter der Apotheken“ bezeichneten Ärzte ...