Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) zahlen unterschiedlich, je nachdem ob ein Arzneimittel an einen fremden Dritten oder an einen Angehörigen des Apothekers abgegeben worden ist. Zu Recht?
Die korrekte Lagerung von Arzneimitteln ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Produkte wirken. Wie diese Aufbewahrung konkret auszusehen hat, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Vielmehr muss hier ...
Seit dem 01.10.2016 haben laut E-Health-Gesetz alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, gegenüber ihren behandelnden Hausärzten einen Rechtsanspruch auf einen standardisierten ...
Ein Vertriebsmitarbeiter, der zu einem Vertriebsworkshop eingeladen ist und sich bei der Abendveranstaltung während eines Kickerspiels eine Knieverletzung zuzieht, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das abendliche Begleitprogramm gehört nicht zu den betrieblichen Angelegenheiten (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2016, Az. L 6 U 836/16, Abruf-Nr. 186381 ).
Die Verordnung von stark wirkenden Schmerzmitteln und damit auch der Beratungsbedarf in den Apotheken nehmen deutlich zu: Im Jahr 2015 gaben die Apotheken 18,4 Mio. Packungen an gesetzlich Versicherte ab.
In der Praxis lässt sich beobachten, dass es hinsichtlich der Nachfolge oft an strategischer Planung und vorausschauender Vorbereitung sowie einer betriebswirtschaftlich stichhaltigen Unternehmensbewertung mangelt.
Der Wirkstoff Sildenafil wird überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion eingesetzt. Weil der Gesetzgeber diese Indikation als Life-Style-Arzneimittel klassifiziert hat, sind die Verordnungen keine Kassenleistung. Zur Behandlung der pulmonalen Hypertonie ist das Fertigarzneimittel Revatio, das ebenfalls den Wirkstoff Sildenafil in Höhe von je 20 mg enthält, zugelassen. Es ist jedoch deutlich teurer als sonstige Sildenafil-Generika. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob auch ...