Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für eine Therapie zu tragen, wenn sie über einen entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten verspätet entscheiden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Versicherten der Barmer GEK aus Witten entschieden, der nach einem Unfall an schweren chronischen Schmerzzuständen leidet und über eine betäubungsmittelrechtliche Sondergenehmigung zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten verfügt.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 21. Januar 2016 (Az. 27 C 11833/14) entschieden, dass im konkreten Fall die Honorarvereinbarung mit hohen Steigerungssätzen rechtswirksam war.
Das Landessozialgericht (LSG) Hamburg hat in einem aktuellen Urteil vom 7. Oktober 2015 (Az. L 5 KA 22/14, Abruf-Nr. 145975) entschieden, dass ein durch den Prothetik-Einigungsausschuss (PEA) festgestellter ...
Die Werbung von Zahnärzten auf dem Internetportal „Groupon“ ist laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 2015 (Az. I ZR 183/13) und entgegen verschiedener Entscheidungen der Vorinstanzen grundsätzlich zulässig. Was bedeutet das für Zahnärzte?
Auch wenn der Patient eine Parodontitis hat, muss die Krankenkasse die Kosten einer professionellen Zahnreinigung (PZR) nicht übernehmen. So entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Urteil ...
Patienten werden immer kritischer im Umgang mit der Versorgung beim Zahnarzt. Ist ein Patient mit der neuen prothetischen Versorgung unzufrieden, führt der Weg sehr schnell zum Gutachter oder zum Gericht.
Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
Behördliche Praxisbegehungen nehmen zu. ZP Zahnarztpraxis professionell stellt Ihnen daher die 15 häufigsten Hygienemängel in einer neuen Sonderausgabe vor. Anhand von Checklisten und Beispielen erfahren Sie, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie Sie Beanstandungen vermeiden.
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Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hat am 17. Juli 2015 (Az. L 11 KR 211/15) entschieden: Auch im Falle einer Parodontitis müssen die Kosten einer professionellen Zahnreinigung (PZR) nicht von der Krankenkasse übernommen werden.