Die Abrechnung mehrerer lokaler Fluoridierungen nach BEMA-Nr. IP4 im Abstand weniger Tage oder Wochen ist unzulässig, selbst wenn die einzelnen Behandlungen in unterschiedlichen Kalenderhalbjahren stattfinden. Eine solche Abrechnung steht nicht im Einklang mit den Abrechnungsbestimmungen. So entschied das Sozialgericht (SG) München mit rechtskräftigem Urteil vom 19. Mai 2016 (Az. S 21 KA 5210/15, Abruf-Nr. 188076 ).
Die ambulante Tätigkeit als Zahnarzt ist gemäß § 30 Nr. 2 Heilberufsgesetz NRW Voraussetzung für die Pflicht zur Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst. Damit ist sie auch Voraussetzung dafür, zu einem ...
Um eine Zystenoperation nach BEMA-Nr. 56c abrechnen zu können, muss auf dem Röntgenfoto die Größe der Zyste nicht zwingend erkennbar sein. So hat das Sozialgericht (SG) Mainz in einem Urteil vom 2. Dezember 2015 (Az.
Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für eine Therapie zu tragen, wenn sie über einen entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten verspätet entscheiden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Versicherten der Barmer GEK aus Witten entschieden, der nach einem Unfall an schweren chronischen Schmerzzuständen leidet und über eine betäubungsmittelrechtliche Sondergenehmigung zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten verfügt.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 21. Januar 2016 (Az. 27 C 11833/14) entschieden, dass im konkreten Fall die Honorarvereinbarung mit hohen Steigerungssätzen rechtswirksam war.
Das Landessozialgericht (LSG) Hamburg hat in einem aktuellen Urteil vom 7. Oktober 2015 (Az. L 5 KA 22/14, Abruf-Nr. 145975) entschieden, dass ein durch den Prothetik-Einigungsausschuss (PEA) festgestellter ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Offene Fragen zur ePA? AAZ löst aktuelle Praxisprobleme!
Seit Oktober 2025 ist die ePA-Nutzung Pflicht. Doch die Unsicherheit ist immer noch groß: Welche Inhalte müssen in die ePA? Welche können hinein – und welche dürfen es nicht? AAZ Abrechnung aktuell beantwortet die häufigsten Fragen und zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Die Werbung von Zahnärzten auf dem Internetportal „Groupon“ ist laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 2015 (Az. I ZR 183/13) und entgegen verschiedener Entscheidungen der Vorinstanzen grundsätzlich zulässig. Was bedeutet das für Zahnärzte?