Wer trägt die Kosten für Mängelgutachten, wenn die Mängel für die prothetischen Versorgungen unstreitig auf Fehler des Zahnarztes zurückgehen? Zu dieser Frage waren vier Revisionen beim Bundessozialgericht (Az. u.a. B 6 KA 39/13 R) anhängig. Durch einen Nichtannahme-Beschluss vom 13. August 2014 hat das BSG diese Frage entschieden: Demnach sind KZVen verpflichtet, in solchen Fällen den Zahnärzten die Kosten aufzuerlegen.
Das Amtsgericht (AG) Bonn hat in einem erfreulichen – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 28. Juli 2014 (Az. 116 C 148/13) die Nebeneinanderberechenbarkeit der GOZ-Nrn. 2197 „Adhäsive ...
Das Amtsgericht Hamburg hat am 30. Januar 2014 (Az. 8b C 60/12, Abruf-Nr. 140765 ) über die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer lingualen Brackettherapie bei einer erwachsenen Patientin entschieden.
Beratungsgespräche können sehr zeitintensiv sein, nicht zuletzt wegen steigender Anforderungen an die Beratungsinhalte. Mit Blick auf die sich aus der GOÄ ergebenden Abrechnungsmöglichkeiten kann hieraus leicht ein Spannungsverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag entstehen. Dieser Beitrag geht daher – auch vermeintlichen – Optimierungspotenzialen nach.
Eine Lokalanästhesie nach der BEMA-Nr. 41a ist auch zur Ausschaltung von Schmerzen nach einem operativen Eingriff abrechenbar. Dies hat das Sozialgericht (SG) München mit Urteil vom 3. April 2014 entschieden (Az.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 23. Januar 2014 (Az. 6 K 2295/11) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine Zahnarztehefrau, die in der Praxis ihres Ehemannes für die Praxisverwaltung und die ...
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
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Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 8. November 2013 (Az. 26 U 51/13) entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg bestätigt.