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  • 28.07.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    LSG Thüringen: KZV darf kürzen, wenn der Zahnarzt PAR-Gutachten nicht beachtet

    | Rechnet ein Zahnarzt trotz einer ablehnenden Stellungnahme des PAR-Gutachters die betreffenden konservierend-chirurgischen Leistungen dennoch ab, so ist eine Honorarkürzung vorgezeichnet. Das verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Thüringen vom 23. April 2015 (Az. L 11 KA 1605/11, Abruf-Nr. 144897 ), laut dem bei einem Zahnarzt die Honorarkürzung nach sachlich-rechnerischer Richtigstellung durch die KZV zu Recht erfolgte. |