Die Versorgung mit implantatgestütztem Zahnersatz gehört zu den in der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36 a) genannten Ausnahmefällen und somit zur Regelversorgung. So entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 05.05.2017 (BSG, Az. B 6 KA 9/16 R). Das BSG verwarf damit eine abweichende Auffassung des LSG Sachsen und betonte zudem die Bindungswirkung eines bereits genehmigten Heil- und Kostenplans (HKP).
Im Dezember 2016 befragte das Marktforschungsinstitut Aserto im Auftrag der drei Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin 1.000 gesetzlich Versicherte, die in den zurückliegenden sechs Monaten eine ...
In Halle stehen zurzeit eine Zahnärztin und ein Zahnarzt vor Gericht. Sie werden beschuldigt, Leistungen doppelt abgerechnet und damit einen Schaden in Höhe von rund 130.000 Euro verursacht zu haben.
In seinem Beschluss vom 30.09.2016 (5 LA 178/15) hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit der Frage befasst, ob die Kosten einer antimikrobiellen photodynamischen Therapie (PDT) zur Parodontose-Behandlung als beihilfefähig anzuerkennen sind.
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Anforderungen an die Begründung beim Überschreiten des 2,3-fachen Steigerungssatzes in der GOZ-Rechnung präzisiert und erweitert (Urteil vom 13.12.2016, 26 K 4790/15).
Erstens: Kann ein für mehrere Monate oder einen noch längeren Zeitraum gedachtes Langzeitprovisorium seinen Zweck nur für kurze Zeit – hier: zwei Monate – erfüllen, so kann es nicht als brauchbar angesehen ...
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Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.2016, Az. 5 U 168/15, Abruf-Nr. 192139).