In seinem Beschluss vom 30.09.2016 (5 LA 178/15) hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit der Frage befasst, ob die Kosten einer antimikrobiellen photodynamischen Therapie (PDT) zur Parodontose-Behandlung als beihilfefähig anzuerkennen sind.
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Anforderungen an die Begründung beim Überschreiten des 2,3-fachen Steigerungssatzes in der GOZ-Rechnung präzisiert und erweitert (Urteil vom 13.12.2016, 26 K 4790/15).
Erstens: Kann ein für mehrere Monate oder einen noch längeren Zeitraum gedachtes Langzeitprovisorium seinen Zweck nur für kurze Zeit – hier: zwei Monate – erfüllen, so kann es nicht als brauchbar angesehen ...
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.2016, Az. 5 U 168/15, Abruf-Nr. 192139).
Eine Rechnung über ärztliche Leistungen wird regelmäßig nicht fällig, wenn diese nicht den Anforderungen der GOÄ entspricht. So hat das Landgericht (LG) Hamburg am 29.06.2016 entschieden (Az. 332 S 61/14, Abruf-Nr.
Auch wenn auf einem Heil- und Kostenplan (HKP) nach § 2 Abs. 3 GOZ die Unterschrift fehlt, führt dies nicht zwangsläufig dazu, dass der Honoraranspruch für die Eigenanteile des Patienten verloren geht.
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Für die vierjährige Ausschlussfrist der sachlich-rechnerischen Berichtigung ist im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) der maßgebliche Zeitpunkt der Behandlungsabschluss – und nicht der Zeitpunkt des Erlasses des Honorarbescheids. Auf Basis dieses Zeitpunktes können abgerechnete Leistungen, deren Erbringung aufgrund mangelnder Dokumentation nicht nachweisbar ist, sachlich-rechnerisch berichtigt werden. So entschied jüngst das Sozialgericht (SG) Hamburg mit Urteil vom 17.08.2016 (Az. S 27 KA 229/13, ...