„Ausverkauf der Interessen der Ärzte?“ – fragt sich der SpiFa mit Blick auf die bisherige Bilanz der Arbeit der Bundesärztekammer und ihres Präsidenten Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Ob die vor Ostern aufgeflammte Substitutionsdebatte ärztlicher Leistungen durch Nichtärzte oder eine GOÄ, die finanziell durch akademisierte Gesundheitsberufe und andere ausgehöhlt werden kann: Die Begehrlichkeiten nichtärztlicher Berufsgruppen wachsen, sich auf ärztlichem Terrain festzusetzen. Die BÄK unter ...
Mit Beschluss vom 7. Januar 2015 hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz abgelehnt, die Vollziehung eines Haftungsbescheids wegen einer Kassenmanipulation auszusetzen (Az. 5 V 2068/14).
Oft lehnen Kostenträger die Erstattung einer Abrechnung ab, wenn die Nrn. 657 (Vektorkardiographie) und 651 (EKG) GOÄ nebeneinander angesetzt werden. Die Begründung: Das EKG umfasse auch die Vektorkardiographie, d.h.
Erstmals wurde die ärztliche Gebührenordnung in Deutschland in ihrem historischen Kontext wissenschaftlich untersucht. Die Brendan-Schmittmann-Stiftung analysierte die ärztliche Taxe von der beginnenden Christianisierung bis in die Gegenwart und erforschte ihre jeweilige Einbindung in Gesellschaft und Sozialsysteme. Die Studie „Historische Entwicklung und epochenspezifische Funktionalität der Gebührenordnung für Ärzte“ wurde heute veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat sich kritisch zu Medienberichten geäußert, nach denen die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ...
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte leiden zunehmend unter eingefrorenen GOÄ-Honoraren und steigender Inflation. Die Sonderausgabe „GOÄ-Faktorsteigerung“ von AAA Abrechnung aktuell zeigt Ihnen, wie Sie dem Einkommensverlust mit Faktorsteigerungen effektiv gegensteuern. Dank der vielen Beispiele und Formulierungshilfen können Sie alle Tipps direkt im Praxisalltag umsetzen.
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Die Kostenpauschalen für Porto im Kapitel 40 des EBM sind noch auf dem Stand des Jahres 2012. Weder die Erhöhung des Preises für einen Standardbrief (Nr. 40120) von 55 Cent auf 62 Cent und für den Maxibrief bis 1.000 g (Nr. 40126) von 2,20 Euro auf 2,40 Euro, noch die Absenkung des Preises für einen Kompaktbrief bis 50 g (Nr. 40122) von 90 Cent auf 85 Cent wurden bisher berücksichtigt.